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Deutschlandfunk-Frequenzen
Am 29. November 1960 wurde der Deutschlandfunk auf der Basis des im Bundesrecht verankerten Gesetzes zur Errichtung von Rundfunkanstalten gegründet. Ihren Sendebetrieb nahm die Anstalt mit Sitz in Köln am 1. Januar 1962 auf.
Die Errichtung des DLF stand ebenso wie die des RIAS im engen Zusammenhang mit der deutschen Teilung. Nur aufgrund dieser Sachlage war es dem Bund nämlich möglich, den DLF trotz der Rundfunkhoheit der Länder als Bundesanstalt ins Leben zu rufen, da man sich auf die im Grundgesetz festgelegte Wiedervereinigungsaufgabe berufen konnte. Gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Senderegion richtete sich das DLF-Programm grundsätzlich an alle Bürger des geteilten Deutschlands. Faktisch war der Sender aber zunächst nur in den östlichen Regionen Deutschlands zu hören.
Zum Sendebeginn des Deutschlandfunk wandte sich Bundespräsident Heinrich Lübke eindringlich an alle Hörer: Man kann jene Mauer (...) höher oder stärker machen; man kann eine zweite und dritte ziehen, den letzten Fluchtweg blockieren oder selbst einen festtäglichen Besuch von Kindern bei ihren Eltern unterbinden: Noch aber gibt es Ätherwellen, die von uns zu Ihnen hinüberreichen, die ein verbindendes Wort zu Ihnen bringen sollen, ein informierendes, ein erleichterndes oder auch ein tröstendes.
Mit diesen Worten hatte Lübke die eigentliche Hauptaufgabe der durch die Bundesregierung finanzierten Rundfunkanstalt umschrieben: den Gedanken an die Wiedervereinigung aufrecht zu erhalten und zu forcieren.
Von Anbeginn verstand sich der Deutschlandfunk als Informationssender. Schließlich sollten die Hörer in Ostdeutschland nicht mit Unterhaltung und Zerstreuung aus westdeutschen Rundfunkkanälen, soweit sie in der DDR zu empfangen waren, bei Laune gehalten, sondern über politische und kulturelle Entwicklungen des Westens sachlich informiert werden. Nachrichten bildeten also von Anfang an den Kern des 24-Stunden-Vollprogramms. Bereits seit 1964 sendete der Deutschlandfunk als erste deutsche Rundfunkanstalt Nachrichten im Stundentakt. Politik und Wirtschaft bildeten den Schwerpunkt des weiteren Programms. Kultursendungen nahmen etwa ein Drittel der Sendezeit ein. Neben der aktuellen Berichterstattung gab es eine Vielzahl an Fach- und Hintergrundreportagen. Auch mit Unterhaltungs- und Musiksendungen sollte, im Stil der Zeit, eine Brücke zwischen Ost und West geschlagen werden. Während der internationalen Berichterstattung ein breiter Raum innerhalb des Programms eingeräumt wurde, spielte das lokale Themenspektrum keine oder nur eine marginale Rolle.
Die Gründung von Deutschlandradio stellt ein besonderes Kapitel innerhalb der deutschen Rundfunkgeschichte dar. Denn anders als zum Beispiel in Frankreich mit Radio France oder in Großbritannien mit der BBC gab es in Deutschland lange Zeit keinen nationalen Hörfunk. Das lag zum einen an der föderalen Struktur der Bundesrepublik, zum anderen an der Teilung der deutsch-deutschen Nation.
Erst am 1. Januar 1994 konnte ein nationaler Hörfunk in Deutschland etabliert werden. Dazu formierten sich der unter Besatzungsrecht entstandene "RIAS Berlin", der vom Bund getragene "Deutschlandfunk" und der nach 1989 vom "Runden Tisch" gegründete und aus dem DDR-Rundfunk hervorgegangene "Deutschlandsender Kultur" unter dem Dach von ARD und ZDF zu "Deutschlandradio".
Das besondere an diesem Vorgang war, dass damit erstmals in der deutschen Hörfunkgeschichte bis dahin selbständige Rundfunkeinrichtungen mit ganz unterschiedlicher Herkunft und rechtlicher Organisationsformen fusionierten. Zudem wurde erstmals ein nationaler Hörfunksender in der bis dahin nicht üblichen Form einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft auf gesamtstaatlicher Ebene errichtet.
Entstanden ist Deutschlandradio in Folge der deutschen Wiedervereinigung, die eine Neuordnung und Zusammenführung der Rundfunksysteme von BRD und DDR erforderlich machte. Denn die Vorläufersender hatten mit dem 3. Oktober 1990 ihre verfassungsrechtliche Grundlage und damit ihre ursprüngliche Aufgabe verloren. Weder der RIAS konnte mit der Aufhebung des Vier-Mächte-Status Berlins seine Legitimation aufrecht erhalten, auf deutschem Boden als amerikanische Rundfunkanstalt zu senden, noch konnte dem DLF der im Grundgesetz verankerte Wiedervereinigungsauftrag länger zu Gute gehalten werden.
Daher war fraglich, ob die Sender aufgelöst oder auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden sollten. Neben zahlreichen Widerständen, die es zu überwinden galt, wurde vor allem die Frage diskutiert, wie ein nationaler Hörfunkanbieter in das bestehende Rundfunksystem der Bundesrepublik integriert werden könnte.
Dabei erschien zunächst der Zusammenschluss von RIAS und Deutschlandfunk nahe liegend. Um den Einwand zu entkräften, dass ein nationaler Hörfunk seinem Anliegen nicht ohne Berücksichtigung eines Ostsenders gerecht werden könnte, wurde der im Osten angesiedelte Deutschlandsender Kultur mit in die Überlegungen zur Gründung eines nationalen Hörfunks einbezogen.
Durch die unterschiedliche Interessenlage aller beteiligten Instanzen (Bund, Länder, ARD, ZDF) gestaltete sich der Gründungsprozess jedoch äußerst kompliziert. Nach langen Verhandlungen konnten sich ARD, ZDF, Bund, Länder und die drei beteiligten Hörfunksender schließlich auf das modifizierte Modell einer Körperschaft des öffentlichen Rechts einigen, das durch die Instanzen Intendant, Verwaltungs- und Hörfunkrat geprägt ist. Als Intendant des Deutschlandradio wurde Ernst Elitz gewählt.
Neben der schwierigen Suche nach einer angemessenen Rechtsform für den neu zu etablierenden Sender wurde auch lange nach einem geeigneten Namen für die Körperschaft geforscht. "Radio Deutschland", "Deutscher Hörfunk", "Deutsches Radio" - so lauteten diesbezügliche Vorschläge, wobei sich bekanntermaßen der Name "Deutschlandradio" durchsetzen konnte.
Weil die Ausstattung mit UKW-Frequenzen nicht mehr Kapazität bot, wurde darüber hinaus beschlossen, dass der nationale Hörfunk künftig nur über zwei Programme verfügen sollte. Vom ursprünglich geplanten dritten nationalen Hörfunkangebot, einem klassischen Musikprogramm, wurde damals Abstand genommen. Der Standort in Köln sollte bleiben und ein Programm, gestaltet von den Mitarbeitern von RIAS und DS Kultur mit Sitz in Berlin, neu entwickelt werden.
Auch die Namensgebung der beiden Programme des Deutschlandradio gestaltete sich schwierig. Erst einigen musste man sich auf den Namen des in der deutschen Hauptstadt ansässigen Kulturprogramms "DeutschlandRadio Berlin" (heute Deutschlandradio Kultur). Allgemeiner Konsens war hingegen, dass der bereits seit 30 Jahren bekannte Name "Deutschlandfunk" für das Kölner Informationsprogramm beibehalten werden sollte.
Nach dieser in der Bund-Länder-Grundsatzeinigung am 25. Juni 1992 beschlossenen Organisation dauerte es noch eineinhalb Jahre, bis die nötigen Staatsverträge ausgearbeitet und von allen 16 Länderparlamenten angenommen wurden. Am 1. Januar 1994 traten sie in Kraft. Von nun an konnte Deutschlandradio mit seinen beiden werbefreien und bundesweiten Programmen Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur (ehemals DeutschlandRadio Berlin) auf Sendung gehen.