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Der Begriff der Kriminalität (von lat. crimen = Beschuldigung, Anklage, Schuld, Verbrechen) orientiert sich im Wesentlichen an der juristischen Definition der Straftat. Während sich die "Straftat" oder der materielle Verbrechensbegriff jedoch eher an dem individuellen Verhalten misst, werden mit "Kriminalität" die Straftaten als Gesamtphänomen ("Makrophänomen") bezeichnet.
Gemeint werden, in der herrschenden Lehrmeinung, mit dem Begriff "Kriminalität" nicht nur das von der Polizei als Straftat bewertete Verhalten, sondern sämtliche Rechtsverletzungen von strafrechtlichen Tatbeständen.
In der kritischen Kriminologie hingegen wird, entsprechend der angeführten Doppeldeutigkeit des lateinischen Begriffs: Beschuldigen-Verbrechen, unter "Kriminalität" die Gesamheit der Aktionen und Interaktionen zwischen den für Rechtsetzung und -durchsetzung zuständigen Institutionen einerseits und den für Rechtsbruch verantwortlichen und von Rechtserleidung betroffenen Individuen andererseits verstanden. Siehe auch Etikettierungsansatz.
Kriminalität allerdings nur als Straftatbestand zu definieren, bagatellisiert diese zu einer Auseinandersetzung Einzelner mit dem Staat. Als Kriminalität wird daher jede Form eines Übergriffs auf das persönliche Eigentum einer Person durch eine oder mehrere andere Personen bezeichnet. Als persönliches Eigentum gelten Gesundheit, Leben und Arbeitskraft, Bewegungsfreiheit, geistiges Wissen und Erfindung/en, persönliches Einkommen, Vermögen und das der Kinder, sowie alle beweglichen Sachen.
Kriminalität gilt somit als der entscheidende Gegenspieler für das harmonische Zusammenleben von Personen, und ihrer Moral, innerhalb und außerhalb einer Gruppe, einer Gesellschaft, eines Volkes oder zwischen den Völkern.
Im Kern zwar bestimmt, bietet die Definition diffuse Konturen; häufig werden Fahrlässigkeitsdelikte nicht als Kriminalität bezeichnet, da der Täter hier ohne Vorsatz und damit nicht a priori kriminell handelt.
Problematisch sind auch die Abgrenzungen zu den Begriffen "Delikt", "Devianz" oder "Delinquenz", die teilweise synonym gebraucht werden, jedoch tatsächlich nicht kongruent sind.
Der Begriff des Delikts orientiert sich in der Regel an der Begrifflichkeit der Straftat und taucht insbesondere im Kontext des Jugendstrafrechts häufiger auf. Er ist von der zivilrechtlichen Auffassung des Deliktsrechts scharf zu unterscheiden. Zudem wird er nicht als wertfreier, sondern als Begriff mit "negativer Konnotation" verstanden. Die "Delinquenz" ist aus der amerikanischen Kriminologie in den deutschen Sprachraum eingedrungen. Entweder wird er als Gegenstück zum "Delikt" (bei Jugendlichen) gebraucht oder als Gegenstück zur Hellfeldkriminalität, dann ist mit Delinquenz die Kriminalität im Dunkelfeld gemeint.
"Devianz" schließlich ist nicht nur Kriminalität, sondern jedes normabweichende Verhalten. Sie schließt sowohl Ordnungswidrigkeiten als auch einfach unangepasstes soziales Verhalten ein.
Der Begriff Krimineller bedeutet im streng juristischen Sinne denjenigen, der eine Straftat begangen hat, siehe Täter im kriminologischen Sinne eine Person, die durch zahlreiche Straftaten auf eine sog. kriminelle Karriere zurückblicken kann. Umgangssprachlich wird der Begriff abwertend ohne Rücksicht auf tatsächlich begangene Straftaten verwendet.
Siehe auch:
Straftat
Kriminalität
Kriminologie
Asozial
Modus Operandi (lateinisch: "Art des Handelns" oder "Art der Durchführung") wird in der Kriminalistik benutzt, um die Verhaltensweisen, einen speziellen Stil, Muster oder Charakteristika eines Kriminellen zu beschreiben (vgl. Tathergang).
Modus Operandi (lateinisch: "Art des Handelns" oder "Art der Durchführung") wird in der Kriminalistik benutzt, um die Verhaltensweisen, einen speziellen Stil, Muster oder Charakteristika eines Kriminellen zu beschreiben (vgl. Tathergang).
Unter einer kriminellen Vereinigung versteht man einen Personenzusammenschluss von gewisser Dauer, dessen Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen. Der Tatbestand findet sich im deutschen Recht im Abschnitt der Straftaten gegen die öffentliche Ordnung und soll vor allem so genannte Organisationsdelikte unter Strafe stellen, also die so genannte Bandenkriminalität und den Terrorismus.
Im deutschen Strafrecht ist die Bildung und Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in § 129 StGB unter Strafe gestellt. Im österreichischen Strafrecht ist die kriminelle Vereinigung in § 287 österreichisches StGB geregelt. Die Bildung einer kriminellen Vereinigung gehört zu den opferlosen Straftaten.
Mafia steht für:
Mafia, anfänglich ein Geheimbund in Sizilien, inzwischen weltweite Verbrecherorganisationen Mafia (Gesellschaftsspiel), ein Spiel mit ehrlichen Bürgern und kriminellen Mafiosi Mafia (Insel), eine tansanische Insel im Indischen Ozean vor der ostafrikanischen Küste Mafia: The City of Lost Heaven, ein Action-Computerspiel mit Renneinlagen (2002–2004)
Unter dem Begriff Menschenhandel bzw. krimineller Menschenhandel (in Österreich Grenzüberschreitender Prostitutionshandel) wurden ursprünglich der Handel mit Frauen (männliche Opfer sind zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung extrem selten), die der Prostitution zugeführt wurden, verstanden. In den letzten Jahren wurde der Begriff mehr und mehr ausgeweitet und umfasst heute alle Handlungen, durch die Menschen jeglichen Geschlechts oder Alters in ein Ausbeutungsverhältnis gezwungen werden, wobei ihr Selbstbestimmungsrecht verletzt wird. Darunter fallen alle Formen der sexuellen Ausbeutung (z.B. Zwangsprostitution), aber auch die Ausbeutung der Arbeitskraft oder die Entnahme von Organen. Insbesondere der Menschenhandel mit dem Ziel der Prostitution wird häufig auch Frauenhandel genannt.
Diese Ausbeutung erfolgt meist unter massiver Gewaltanwendung und ist für die Opfer extrem belastend. Viele sind ihr Leben lang von den Erlebnissen traumatisiert oder gleiten in die Drogensucht ab.
Gegen die Opfer werden in diesem Kontext schwerste Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die persönliche Freiheit und gegen die körperliche Unversehrtheit begangen. Als Nebenstraftaten sind meist Steuerhinterziehungen und Verstöße gegen das Arbeits-, Ausländer-, und Sozialversicherungsrecht vorhanden.
Die erste Halttheorie erklärt kriminelles Verhalten mit dem Einfluss der Eltern als innerer Faktor. Diese Ansicht wurde durch die zweite Halttheorie erweitert, wonach außerdem auch äußere Faktoren wie Schule, Beruf und die sonstige Umgebung beeinflussende Faktoren darstellen.
Knacker steht für
eine Wurstart
ein Gerät zum Öffnen von Nüssen (Nussknacker) engl. Cracker
dubiose Gestalten aus Entenhausen (Panzerknacker)
eine Semmelart (Kornknacker)
umgangssprachlich für einen alten Kriminellen (alter Knacker)
Die Hudson Dusters waren eine kriminelle Vereinigung (Bande), die Ende des 19. Jahrhunderts in New York die Gegend südlich der 13th Street und westlich des Broadway kontrollierte. Die Dusters versorgten unter anderem die ortsansässigen Intellektuellen und Künstler mit Kokain.Die Gophers waren eine kriminelle Vereinigung (Bande) in New York Ende des 19. Jahrhunderts. Die von Mallet Murphy angeführte Bande kontrollierte die Gegend oberhalb der 14th Street. Ihre Mitglieder waren vornehmlich irischer Herkunft.Bande (v. franz. bande für „Truppe“; aus provenzal.: banda für die dem gleichen Banner folgenden) bezeichnet:eine organisierte Gruppe von Kriminellen Bande (Gruppe) (Quelle wikipedia)

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