Einstellung aller §278-Verfahren - sofort!
Am 21. Mai 2008 kam es österreichweit zu einer Welle an Hausdurchsuchungen im Zuge derer zehn TierrechtsaktivistInnen inhaftiert wurden. Basis für die Verhaftungen bildete §278a StGB, der eigentlich zur Bekämpfung "Organisierter Kriminalität" dienen soll. Zentraler Vorwurf nach diesem Paragraph ist lediglich, dass die AktivistInnen durch ihre politische Arbeit "erheblichen Einfluss auf Wirtschaft oder Politik" nehmen wollten.
Nach über drei Monaten U-Haft - ohne konkreten Tatverdacht - wurden die zehn schließlich enthaftet. Ermittlungen, Überwachungsmaßnahmen und Strafverfahren gegen sie, wie auch eine bisher nicht näher benannte Anzahl weiterer AktivistInnen, laufen jedoch weiter. Nicht nur für die Betroffenen könnten drohende Schuldsprüche zu unabsehbaren Konsequenzen führen. Die Anwendung der §§278ff könnte in Zukunft politische aktive Menschen jeder Zeit genauso treffen.
Wir fordern daher die - Einstellung aller §278a-Verfahren - Streichung der Ermittlungsparagraphen 278, 278a und 278b - Aufklärung der politischen Hintergründe bei Justiz und Polizei und zwar sofort!
Der Erlös des Solifestes kommt von der Repression betroffenen AktivistInnen zu Gute und soll damit zur Deckung laufender Anwaltskosten beitragen.
Nähere Infos: www.antirep2008.tk
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