Jugendliche unter 16 Jahren haben keinen Zutritt mehr zum RKW-Gelände, auch nicht in Begleitung "Erwachsener".
Als Nachweis des Alters wird ausschliesslich der Personalausweis anerkannt. Betrunkene werden nicht eingelassen.
Bei Verlassen des Geländes besteht kein Anspruch auf Wiedereinlass. Eintritt(-skarten) verlieren Ihre Gültigkeit.
Das Mitbringen von Getränken jeglicher Art ist untersagt. Es wird eine Einlasskontrolle durchgeführt (Taschenkontrolle). Getränke werden bei Einlass gegen Quittung in Verwahrung genommen und können in der Folgewoche gegen Vorlage dieser Quittung abgeholt werden (Natürlich im Rahmen des Jugendschutzes ggf. von den Erziehungsberechtigten).
Für Menschen unter 18 Jahren gilt eine limitierte Abgabe von Alkohol.
Das Gelände ist für Besucher-PKWs gesperrt.
..
Raging Mantis – Drama - MyVideo
Myspace Layouts at Pimp-My-Profile.com / Black and red